Brasilien: Legalisation ausländischer Dokumente durch brasilianische Konsularbehörden im Ausland entfällt
In Brasilien wird die Apostille von hierzu autorisierten Notariaten durchgeführt (Foto: .cnj.jus.br)
Ab dem 14. August 2016 werden die brasilianischen Konsularbehörden daher keine Legalisationen ausländischer Dokumente mehr durchführen. Statt einer konsularischen Legalisation sollte vom Betroffenen eine Haager Apostille bei den zuständigen ausländischen Behörde eingeholt werden, damit die Unterlagen in Brasilien und den anderen Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens wirksam werden können. Alle ausländischen Dokumente müssen mit der Apostille versehen werden um in Brasilien wirksam zu sein. Auch Apostillen, die vor dem Beitritt Brasiliens zum Übereinkommen ausgestellt wurden, werden anerkannt.
Bereits konsularisch legalisierte Dokumente sind in Brasilien nur noch bis zum 14. Februar 2017 gültig.
Die für die Ausstellung von Apostillen zuständigen deutschen Behörden sind auf der Website des Auswärtigen Amts aufgeführt. In Brasilien wird die Apostille von hierzu autorisierten Notariaten durchgeführt, die auf der Seite des Nationalen Justizrates (Conselho Nacional de Justiça – CNJ) aufgeführt sind. Zuständige Behörde und Ansprechpartner zu Fragen der Haager Apostille für in- und ausländische Stellen ist der Nationale Justizrat CNJ, ein Organ der Judikative, das für die Regelung und Überwachung der Tätigkeit der Notariate zuständig ist. Der CNJ bestimmt die zur Ausstellung der Haager Apostille berechtigten Notariate. Es wird erwartet, dass diese Dienstleistung ab dem 14. August in den Hauptstädten der Bundesstaaten und dann nach und nach in den anderen Gemeinden angeboten wird.